Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Lead Push
Stand: 15. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Giorgio Bassil, handelnd unter „Lead Push", Hannoversche Str. 88, 37077 Göttingen (nachfolgend „Anbieter") und dem registrierten Kunden (nachfolgend „Agentur") über die Plattform lead-push.de.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer (B2B) im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Mit der Registrierung versichert die Agentur, dass sie als Unternehmer handelt und die angegebenen Daten (insbesondere Firmenname, Umsatzsteuer-ID und Ansprechpartner) wahrheitsgemäß sind. Der Anbieter ist berechtigt, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Konten bei falschen Angaben zu sperren.
§ 2 Leistungsbeschreibung und Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt eine Dienstleistung zur Vermittlung vorqualifizierter Anfragen (Leads) an registrierte Agenturen. Vertragsgegenstand ist die Herstellung des Kontakts und die Übermittlung der Lead-Daten, nicht der Verkauf von Daten im Sinne eines Kaufvertrags. Jeder Lead enthält in der Regel: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie spezifische Projektinformationen (z. B. Branche, Beschreibung etc.).
(2) Der Anbieter stellt ausschließlich den Kontakt zum Interessenten her. Eine Garantie für einen erfolgreichen Vertragsabschluss, die Generierung von Umsatz oder ein bestimmtes Auftragsvolumen zwischen der Agentur und dem Lead wird ausdrücklich nicht gegeben. Der wirtschaftliche Erfolg der Kontaktaufnahme liegt im alleinigen Verantwortungs- und Risikobereich der Agentur.
§ 3 Exklusivität, Eigenvermarktung und Cross-Selling
(1) Die übermittelten Leads werden bezogen auf die konkrete Projektanfrage (z. B. Webdesign, Webentwicklung oder SEO) exklusiv an eine einzige Agentur vergeben. Ein Mehrfachverkauf derselben Projektanfrage an konkurrierende Agenturen ist ausgeschlossen. Diese vertragliche Exklusivitätsbindung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Leads an die Agentur. Nach Ablauf dieser Frist unterliegt der Kontakt keiner vertraglichen Vertriebsbeschränkung mehr.
(2) Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht vor, dem Interessenten (Lead) eigene, nicht in direkter Konkurrenz zur vermittelten Projektanfrage stehende Dienstleistungen oder Software-Lösungen (SaaS, z. B. digitale Speisekarten, Reservierungssysteme oder Meta Ads) anzubieten. Dies stellt keinen Verstoß gegen die in Absatz 1 garantierte Exklusivität dar, da das an die Agentur vermittelte Kerngewerk hiervon unberührt bleibt.
§ 4 Lead-Guthaben (Credits), Preise und Zahlung
(1) Der Erwerb von Leads erfolgt über ein internes Guthaben-System. Die Abrechnungseinheit wird als „Credit" bezeichnet (auf der Plattform auch als „Lead-Kontingent" oder „Leads" bezeichnet). Die Agentur bucht vorab Kontingente über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die Abwicklung der Zahlung erfolgt ausschließlich über Stripe; es gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
(2) Gegenwert: In der Regel entspricht die Vermittlung einer Projektanfrage (Lead) dem Abzug von einem (1) Credit.
(3) High-Ticket-Projekte: Bei Projekten mit außergewöhnlich hohem Auftragsvolumen, hoher Komplexität (z. B. E-Commerce, umfangreiche App-Entwicklung) oder Sonderanfragen behält sich der Anbieter vor, eine höhere Anzahl an Credits für die Vermittlung zu berechnen. Dies wird der Agentur vor der Vermittlung des jeweiligen Leads individuell mitgeteilt und abgestimmt.
(4) Erworbene Credits haben eine Gültigkeit von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung von nicht genutzten Credits ist ausgeschlossen.
(5) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %), sofern nicht anders ausgewiesen. Sonderkonditionen, Willkommensangebote oder Mengenrabatte gelten ausschließlich zu den im jeweiligen Angebot oder im Dashboard genannten Bedingungen und Zeiträumen und begründen keinen Anspruch auf zukünftige Käufe.
(6) Beanstandungen der Agentur gegenüber einer Abbuchung sind zunächst direkt an den Anbieter zu richten (Kontakt über das Dashboard oder per E-Mail), damit eine einvernehmliche Klärung erfolgen kann. Unberechtigte Rückbuchungen (Chargebacks) über die Bank oder den Kreditkartenanbieter ohne vorherige Kontaktaufnahme berechtigen den Anbieter zur sofortigen Sperrung des Kontos sowie zur Geltendmachung der entstandenen Rückbuchungsgebühren und des entstandenen Aufwands.
§ 5 Ersatzgarantie, Nicht-Erreichbarkeit und Reklamation
(1) Ein berechtigter Reklamationsfall führt ausschließlich zur Gutschrift eines Ersatz-Credits auf dem Benutzerkonto der Agentur. Eine Rückerstattung des Kaufpreises in Geld ist in keinem Fall geschuldet, soweit gesetzlich nichts Zwingendes entgegensteht.
(2) Ist ein Lead objektiv unbrauchbar (z. B. offensichtliche Fake-Daten oder die Telefonnummer ist dauerhaft nicht vergeben), erhält die Agentur auf rechtzeitige Anfrage einen Ersatz-Credit gutgeschrieben.
(3) Bei bloßer Nicht-Erreichbarkeit des Leads (Interessent geht nicht ans Telefon oder antwortet nicht) greift die Ersatzgarantie ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen:
a) Die Agentur weist lückenlos mindestens 15 erfolglose Kontaktversuche (sinnvolle Kombination aus Anruf, E-Mail und WhatsApp/SMS) nach. Diese Kontaktversuche müssen zwingend auf mindestens 7 verschiedene Kalendertage verteilt sein. Massen-Kontaktversuche an einem einzigen Tag berechtigen nicht zur Reklamation.
b) Da das von Lead Push bereitgestellte CRM-System externe Kontaktwege nicht automatisiert erfasst, hat die Agentur den Nachweis proaktiv und unaufgefordert in Form von eindeutigen Screenshots (Anrufprotokolle des Telefons, gesendete E-Mails, WhatsApp-Verläufe mit Zeitstempel) zu erbringen.
c) Der Anbieter behält sich das ausdrückliche Recht vor, die Erreichbarkeit des Leads nach Eingang der Reklamation eigenständig zu prüfen. Ist der Lead für den Anbieter erreichbar, gilt die Reklamation als unbegründet und der Anspruch auf Ersatz verfällt.
(4) Die Agentur ist verpflichtet, den Erstkontakt zum übermittelten Lead innerhalb von drei (3) Werktagen nach Übermittlung aufzunehmen. Eine verspätete Erstkontaktaufnahme führt zum Verlust jeglicher Ansprüche aus der Ersatzgarantie, da die Erreichbarkeit und Kaufbereitschaft des Interessenten zeitkritisch sind.
(5) Die Reklamation muss zwingend innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Leads unter Vorlage des Kontakt-Protokolls an den Support des Anbieters erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert.
(6) Kein Ersatzanspruch besteht bei mangelndem Kaufinteresse nach erfolgreichem Erstkontakt, abweichenden Preisvorstellungen des Leads oder wenn die Agentur den Lead selbst bearbeitet und inhaltlich verändert hat.
(7) Sämtliche über Lead Push vermittelten Leads werden vor der Übergabe manuell verifiziert (100 % Human-Verified). Die Qualifizierung erfolgt per Telefonat, WhatsApp oder detailliertem Formular und wird dokumentiert. War ein Lead zum Zeitpunkt der Übergabe nachweislich qualifiziert (d. h. der Interessent hat ein reales Projekt bestätigt und war erreichbar), besteht kein Anspruch auf Ersatz-Credits, auch wenn der Interessent im späteren Verlauf des Vertriebsprozesses der Agentur abspringt, seine Meinung ändert oder sich für einen anderen Anbieter entscheidet. Dieses Risiko liegt im regulären Vertriebsrisiko der kaufenden Agentur.
§ 6 Nutzung des CRM-Systems
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Zusammenarbeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, das bereitgestellte CRM-System zur Verwaltung der erworbenen Leads zu nutzen.
(2) Das System darf ausschließlich für die internen Geschäftszwecke des Kunden genutzt werden.
(3) Der Anbieter gewährleistet eine Systemverfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, im Vorfeld angekündigt.
(4) Nach Aufbrauch eines Lead-Kontingents bleibt der Zugang zum CRM-System für weitere 30 Tage aktiv, damit der Kunde laufende Gespräche abschließen oder ein neues Paket buchen kann. Danach behält sich der Anbieter das Recht vor, den Zugang zu sperren.
(5) Die Agentur kann Webhook-URLs hinterlegen, um Lead-Daten automatisch an Drittsysteme (z. B. Zapier, Make) weiterzuleiten. Die rechtliche und datenschutzkonforme Verantwortung für die Verarbeitung der Daten in Drittsystemen außerhalb von Lead Push liegt ab dem Zeitpunkt der Übertragung ausschließlich bei der Agentur.
§ 7 Pflichten der Agentur, Datenschutz und zulässige Lead-Nutzung
(1) Die Agentur verpflichtet sich, die übermittelten Lead-Daten ausschließlich zur Kontaktaufnahme im Rahmen der jeweils angefragten Projektdienstleistung zu verwenden. Eine Weitergabe, ein Weiterverkauf oder eine sonstige Überlassung der Lead-Daten an Dritte ist untersagt.
(2) Die Agentur stellt sicher, dass die Kontaktaufnahme zum Interessenten rechtmäßig erfolgt, insbesondere unter Beachtung der Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der DSGVO. Die Agentur ist für die Rechtmäßigkeit ihrer eigenen Vertriebsmaßnahmen (z. B. telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme) allein verantwortlich.
(3) Die Agentur stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Abmahnungen, Bußgelder und Anwaltskosten) frei, die aus einer rechtswidrigen Verwendung der Lead-Daten oder einer rechtswidrigen Kontaktaufnahme durch die Agentur resultieren.
(4) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit die Agentur das bereitgestellte CRM-System nutzt, werden dort personenbezogene Daten von Interessenten gespeichert. Hierfür schließen die Parteien ergänzend einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 8 Vertragslaufzeit, Sperrung und Kontolöschung
(1) Es gibt keine Mindestlaufzeit und kein Abonnement. Die Agentur kann ihr Nutzerkonto jederzeit löschen. Bereits erworbene Credits verfallen bei der Löschung des Kontos ersatzlos.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzerkonto der Agentur bei Verstößen gegen diese AGB, bei missbräuchlicher Nutzung der Plattform, bei unberechtigten Rückbuchungen oder bei Verdacht auf betrügerische Handlungen vorübergehend zu sperren oder – nach vorheriger Abmahnung, bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne diese – endgültig zu löschen. Bereits erworbene Credits verfallen in diesem Fall ersatzlos, soweit die Sperrung oder Löschung auf einem schuldhaften Verhalten der Agentur beruht.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg, ausgebliebene Geschäftsabschlüsse, entgangene Gewinne der Agentur oder für Schäden, die durch die Nutzung der Lead-Daten durch die Agentur entstehen.
(4) Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig – auf den Wert der von der Agentur in den letzten 12 Monaten erworbenen Credits begrenzt.
§ 10 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Erweiterung des Funktionsumfangs der Plattform oder Anpassung technischer Prozesse) erforderlich ist.
(2) Da kein Dauerschuldverhältnis (Abonnement) besteht, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Credit-Kaufs auf der Plattform hinterlegten AGB. Bereits erworbene Credits bleiben von nachträglichen Änderungen unberührt; für neue Käufe gilt die dann aktuelle Fassung.
(3) Über wesentliche Änderungen informiert der Anbieter die Agentur in Textform (z. B. per E-Mail oder per Benachrichtigung im Dashboard).
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Göttingen, soweit die Agentur Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.